Eine Trennung von Eheleuten oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft läuft häufig sehr emotional ab. Unmittelbar nach der Trennung müssen Unterhaltsansprüche für die Kinder und die Ehegatten, das Schicksal der Ehewohnung sowie das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Kinder geregelt werden. Hier ist häufig schnelles anwaltliches Handeln gefordert. Die persönlichen und finanziellen Bedingungen der beteiligten Personen sind sehr unterschiedlich. Auch nach 25 Jahren anwaltliche Erfahrung im Familienrecht aus Bergedorf ist kein Fall wie der andere. Hier gilt es die familiären, finanziellen und individuellen Anforderungen zu beachten. Der Abschluss einer Trennungsvereinbarung kann hier die Wogen glätten.
Einvernehmliche Unterhaltslösungen sind erfahrungsgemäß besser als gerichtliche Entscheidungen, da sie eher eingehalten werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines guten Anwalts im Familienrecht ratsam und kann kostenträchtige gerichtliche Verfahren vermeiden und damit viel Geld und Nerven sparen. Ihr Anwalt im Familienrecht kann Sie dabei auch wegen steuerlicher und sozialrechtlicher Aspekte beraten und bei Auslandsbezug über die Vor- und Nachteile der Deutschen Rechtsordnung gegenüber einer ausländischen Rechtsordnung beraten.
Sorgerechtsstreitigkeiten können sehr belastend sein. Hierbei ist es wichtig, dass ihr Rechtsanwalt im Familienrecht Ihnen bedingungslos zur Seite steht und zuverlässig Ihre Rechte wahrnimmt, um am Ende eine an der individuellen Situation Ihrer Kinder angemessene Lösung zu finden. Tendenziell sind in letzter Zeit auch die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt worden und die Hürden für die Einführung eines Wechselmodelles beim Umgang der Kinder verringert worden.
Häufig befindet sich im gemeinsamen Eigentum von Eheleuten oder nichtehelichen Lebensgemein-schaften eine Immobilie, dabei hilft Ihnen Ihr Anwalt im Familienrecht, eine Lösung zu finden, dass einer der Eheleute in dem ehemaligen Familienheim verbleiben kann, die Kreditverbindlichkeiten für die Immobilie übernimmt und dem weichenden Ehegatten eine Abfindung gezahlt wird. Manchmal ist es auch sinnvoll das Familienheim zu verkaufen und sich den Erlös nach Abzug der Kreditverbindlichkeiten zu teilen. Auch in diesem Bereich ist eine einvernehmliche Regelung im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.
Die Kanzlei Stankusch Westphalen bietet Kompetenzen als Fachanwalt für Familienrecht aus Bergedorf. Wichtige erste Informationen zu den Themen Eheverträge, Scheidung, Sorgerecht,Unterhalt finden Sie hier.
Im Falle der Scheidung oder Trennung einigt man sich am besten gemeinsam. Wenn das nicht geht, kann die Verteilung des Hausrats durch das Gericht bestimmt werden. In diesem Artikel erhalten Sie nähere Informationen dazu, wer welche Haushaltssachen bei einerScheidung behalten darf. Der Hausrat wird nicht einfach halbiert.
Gemäß § 1568b BGB darf der Ehegatte, welcher stärker auf die gemeinsamen Haushaltssachen angewiesen ist, verlangen, dass er diese behalten darf. Besonders dann, wenndie gemeinsamen Kinder in Zukunft bei diesem Ehegatten leben werden. Im Gegenzug dafür kann der andere Ehegatte für das Überlassen der Gegenstände eine angemessene Ausgleichszahlung fordern.
Seit 30 Jahren helfen wir als Anwälte Bergedorfer/innen im Familienrecht umfassend. Der Bergedorfer Fachanwalt für Familienrecht Markus Westphalen berät Sie gern. Rufen Sie uns an
In Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch alle Regeln aufgelistet, die sich auf das familiäre Zusammenleben beziehen somit auch im Familienrecht in Hamburg.
Als Grundsatz wurde festgehalten, dass im Notfall Familienangehörige zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet sind. §1601 BGB führt auf, dass Verwandte gerader Linien (Geschwister, verheiratete Paare oder Eltern/ Kinder) den Angehörigen im Notfall einen finanziellen Unterhalt leisten müssen. Unterhaltsberechtigt sind jedoch nur Personen, die nicht selber im Stande sind, für ein eigenes Einkommen zu sorgen.
Während die nahe Verwandtschaft zwischen Eltern und Kindern bzw. Geschwistern von Anfang an besteht, kommen Paare durch eine Heirat in eine gerade Verwandtschaftslinie und sind deshalb unterhaltspflichtig. Daher können die Eheleute auch in einer Trennungsphase bzw. nach einer Scheidung vom Anderen Unterhalt verlangen, wenn eine entsprechende Bedürftigkeit eintreten sollte. Auch uneheliche Kinder können vom eigenen Vater Unterhalt einfordern.
Ein Anwalt für Familienrecht kann alle Fragen zum Familienrecht beantworten und mit Ihnen individuelle Regelungen festlegen.