Gesetz und Rechtsprechung sind ständig im Wandel. Tagtäglich schaffen deshalb Rechtsanwälte auch in Hamburg zusammen mit den Gerichten neues Recht, indem Sie Ihre Mandanten vor Gericht vertreten, deren Rechtsstandpunkt den Gerichten in Hamburg nahe bringen und im Fall einer fehlerhaften Entscheidung als Rechtsanwälte ein Rechtsmittel für Ihre Mandanten einlegen.
Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Erbschaften, dem Vorwurf von Straftaten, Steuerproblem, Trennung oder Scheidung und vielem anderen mehr empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines professionellen Rechtsanwalts. Unsere Rechtsanwälte kämpfen für Sie, damit Sie einen klaren Kopf behalten können. Wir sind professionell vor Gericht und lassen uns weder vom Gegner noch von der Staatsanwaltschaft aufs Glatteis führen. Jeder Fall ist unterschiedlich, deshalb geben wir bei jeder Mandatsübernahme das Beste, um für Sie vor Gericht zu gewinnen.
Rechtsanwalt Stankusch aus Hamburg ist seit 30 Jahren als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen und hat das zweite Staatsexamen im Jahr 1988 beim Oberlandesgericht Celle mit gutem Erfolg abgelegt. Als Hamburger Rechtsanwalt ist er mit der täglichen Rechtspraxis vor den Gerichten vertraut. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht und das Bau und Grundstücksrecht. Im Arbeitsrecht hat er die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht absolviert und war über zehn Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Hamburg tätig. Er hat eine erhebliche praktische Erfahrung als Rechtsanwalt vor den Hamburger Arbeitsgerichten.In seinemSchwerpunkt Wirtschaftsrecht vertritt er Geschäftsführer und Gesellschaft bei Sanierung, Fusion und Unternehmenskauf. Im Bau und Grundstücksrecht hat Rechtsanwalt Stankusch nicht nur vor den Hamburger Gerichten, sondern bundesweit seine Mandanten zu vertreten. Gleiches gilt in seinen Interessengebieten Versicherungsrecht und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Westphalen ist seit 25 Jahren Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Stankusch Westphalen aus Hamburg. Das zweite Staatsexamen hat er im Jahr 1993 beim Oberlandesgericht Celle abgelegt. Als Hamburger Fachanwalt für Familienrecht vertritt er erfolgreich seine Mandanten bei Eheverträgen, Trennung und Scheidung. Er macht für Sie Unterhaltsansprüche geltend und sorgt für gerechten Vermögensausgleich. Im Erbrecht vertritt er Sie im Streit um das Erbe und hilft Ihren letztein Willen so zu formulieren, dass ein Streit vermieden wird und steuerliche Belange berücksichtigt werden. Im Verkehrsrecht reguliert er Ihren Schaden und vertritt Sie im Strafverfahren. Sein Interessenschwerpunkt ist das Miet- und öffentliche Baugenehmigungsrecht.