Verkehrsrecht

Tagtäglich ist jeder von uns auf den Straßen unterwegs. Als Autofahrer aber auch als Fußgänger trifft auf Sie das Verkehrsrecht zu.

Das Verkehrsrecht ist ein großes Gebiet- egal ob bei einem Unfall, zu schnellem Fahren oder aber wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde bei uns stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Autounfall

Belastend ist bei einem Unfall nicht nur das Ereignis selbst, sondern auch alles, was danach kommt: Auseinandersetzung mit der Versicherung, das Auto abschleppen lassen. Noch schwieriger wird alles, wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind.

Wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen helfen können, all diese Formalitäten zu klären. Wir setzen uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung und sorgen dafür, dass Sie einen angemessenen Schadensersatz bekommen.

Sind Sie so stark verletzt, dass sie zeitweilig nicht arbeiten können, kommunizieren wir für Sie mit Ihrem Arbeitgeber- so haben Sie Zeit sich von dem Schrecken und den Verletzungen des Unfalls zu erholen.

Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland

Wer im Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, kann mit einem in Deutschland vollstreckbaren Bußgeldbescheid rechnen!

Der EU-Rahmenbeschluss zur „gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen im Inland“ regelt, dass Bußgeldstellen anderer EU-Länder unbezahlte Geldbußen ab einem Betrag von € 70,00 auch in Deutschland eintreiben können.

Sollten Sie eine Bußgeldforderung aus einem EU-Land erhalten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. „Die ausländischen Behörden zeigen sich jedoch bei anwaltlicher Vertretung sehr kooperativ“, weiß Rechtsanwalt Markus Westphalen. Bei Bußgeldbescheiden aus Österreich besteht jetzt ein wirksames Vollstreckungsabkommen, wonach Bußgelder ab einer Höhe von € 25,00 vollstreckt werden können.

Treten bei ausländischen Bußgeldbescheiden Unklarheiten auf, sollten Sie sich rechtzeitig von Ihrem Anwalt beraten lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt Westphalen.

Führerscheinentzug

Das ist jedem schon mal passiert: Das rote Licht blitzt auf. Nicht lange danach kommt ein Bußgeldbescheid! Bei mehr als 7 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Für die nach dem Punktsystem zu treffenden Maßnahmen sind ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.

Haftung bei Unfall verursacht durch das Bedienen des Navigationsgeräts

Ein Navigationsgerät erleichtert dem Autofahrer das Leben, kann ihn aber auch in Schwierigkeiten bringen. Das Bedienen des Navigationsgerätes während der Fahrt wird rechtlich als grob fahrlässiges Verhalten angesehen. Der Autofahrer kann dadurch den Überblick über das Verkehrsgeschehen verlieren und einen Unfall verursachen. Besonders ärgerlich für den Autofahrer: Er muss für den gesamten dadurch entstandenen Schaden haften, da die Versicherung bei einem grob fahrlässigen Verhalten nicht zahlt. Dies bestätigte das Landesgericht Potsdam in seinem Urteil vom 26.06. 2009 (Aktenzeichen 6 O 32/09). In dem zu beurteilenden Fall hatte ein Mann das Navigationsgerät seines Mietwagens bedient und einen Auffahrunfall verursacht. Die Mietwagenfirma weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, obwohl der Mieter eine Vollkasko-Versicherung mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 950 Euro abgeschlossen hatte. Die Mietwagenfirma begründete ihre Position mit dem grob fahrlässigen Verhalten des Mieters und bekam vom Landgericht Potsdam Recht.

„Das Bedienen des Navigationsgeräts darf nur erfolgen, wenn das Fahrzeug steht“, weiß Rechtsanwalt Volker Stankusch, „ auch bei anderen Handlungen während der Fahrt, wie beispielsweise das Bedienen des Radios, Rauchen oder Essen, muss immer darauf geachtet werden, ob es die Verkehrssituation beeinträchtigt. Handys sind ebenso wie das Navigationsgerät tabu.

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, einen Unfall schuldhaft verursacht zu haben, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten, ob das auf Ihren Fall auch wirklich zutrifft.“

Handy am Steuer

Seit dem 1. Februar 2001 gilt das Handyverbot während des Fahrens (§23 Abs. 1 a StVO). Wie man im Verkehr beobachten kann, hat sich das noch nicht herum gesprochen. Dies umfasst alle Handytätigkeiten während des Fahrens. Sobald der Fahrer das Handy in die Hand nimmt, auch wenn er SMS schreibt, kann er verkehrsrechtlich belangt werden.

Sobald der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. Solange der Motor allerdings noch läuft, gilt das Verbot. Telefoniert werden darf, wenn im Auto eine Freisprechanlage eingebaut ist bzw. ein Headset benutzt wird.

Werden diese Bestimmungen missachtet, droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Hier gilt, dass ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen kann, ob die Bußgeldforderung gerechtfertigt ist.

Reparaturkostenabrechnung nach Verkehrsunfall

Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

Der erste Schreck nach dem Verkehrsunfall ist überwunden. Probleme bei der Schadensbehebung tauchen auf: Wie und wo können die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug abgerechnet werden?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (VI ZR 53/09) festgestellt, dass nicht nur dann, wenn das Auto auch wirklich repariert wird, sondern auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der Reparaturkostenabrechnung zugrunde gelegt werden dürfen. Die Höhe der Stundenverrechnungssätze kann von einem Sachverständigen auf der Basis, der auf dem regionalen Markt geltenden Stundenverrechnungssätzen ermittelt werden.

Auch wenn der Schädiger darlegt, dass die Reparatur in einer günstigeren „freien Werkstatt“ vom Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, muss der Geschädigte sich nicht in jedem Fall darauf verweisen lassen: Bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen könnten Schwierigkeiten bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten oder einer Herstellergarantie entstehen.

Aber auch bei älteren Fahrzeugen gilt: Wurde das Fahrzeug bisher immer in markengebundenen Fachwerkstätten repariert, muss keine alternative Reparaturmöglichkeit genutzt werden.

„Wichtig ist, dass wir darlegen, warum Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert werden soll und warum die Reparatur in einer freien Werkstatt in Ihrem Fall unzumutbar ist. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens“, erklärt Markus Westphalen.

Schadensersatz beim Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist eine lästige Sache, auch dann, wenn gar nicht so viel passiert ist. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kann auch noch so freundlich tun, in Wirklichkeit steht er im Lager des anderen und versucht, die Schadenszahlung so klein wie möglich zu halten. Immer dann, wenn mehr als eine kleine Schramme passiert ist, gilt die Regel: Erst zum Anwalt, dann zum Sachverständigen.

Der Rechtsanwalt macht für Sie den gesamten Schaden geltend, wozu auch eine Pauschale für die notwendigen Aufwendungen gehört, die ein Verkehrsunfall mit sich bringen kann. Die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt trägt regelmäßig derjenige, der den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Geschädigte kann sich also durchaus darauf verlassen, dass sein Unfallgegner ihm sämtliche Aufwendungen ersetzt. Schadensersatz für Körperverletzungenkann nur ein Anwalt regulieren.

„Mit unseren Fachkenntnissen und Erfahrung in der Unfallschadenregulierung sorgen wir dafür, dass Sie auch wirklich alle Schäden ersetzt bekommen“, sagt Rechtsanwalt Volker Stankusch.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist Schadensersatz. Dabei bezieht sich das Schmerzensgeld auf die Fälle, in denen der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder immaterielle Rechtsgüter verletzt wurden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht nach Beurteilung des individuellen Falles festgelegt.

Als Ihre Rechtsanwälte kämpfen wir für ein hohes Schmerzensgeld.




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