Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie hinsichtlich Trennung, Scheidung und Unterhalt. Wenn sich die Eltern nicht auf eine großzügige Umgangsregelung zu Gunsten der Kinder einigen können, erstreiten wir für Sie das Sorge- und Umgangsrecht und begleiten Sie in einer möglichen Mediation.
Rechtsanwalt Markus Westphalen ist als Fachanwalt für Familienrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg-Bergedorf für Sie in allen Bereichen des Familienrechts tätig.
Er hat mehr als 20 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht in Bergedorf und vor den Amtsgerichten in Reinbek, Schwarzenbek und Winsen.
Vor der Scheidung liegt regelmäßig die Trennung der Ehepartner. Auch die Trennung hat rechtliche Voraussetzungen und rechtliche Folgen, über die Sie, konkret auf Ihren Fall bezogen, von Rechtsanwalt Westphalen beraten werden können. In der Trennungsphase stellen die Eheleute die Weichen, welche Fragen, die im Falle einer Scheidung geklärt werden müssen, von Ihnen selbst und ohne Gericht geklärt werden können und damit, welche Kosten in der gerichtlichen Auseinandersetzung anfallen sollen. Es lohnt sich, durch einen Fachanwalt für Familienrecht sich für den Einzelfall alle Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, wie ein so schwerer Schritt erfolgreich durchgeführt werden kann.
Wenn die Trennung der Eheleute oder Lebenspartner auch räumlich durchgeführt wird, ist in dieser Phase zu klären, ob und in welchem Umfang Trennungs- und Kindesunterhalt geleistet werden muss.
Auch zum Zeitpunkt der Trennung sollte schon darüber nachgedacht werden, wie später die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens stattfinden soll. Ganz besonders ist zu entscheiden, ob man eine gerichtliche Entscheidung des so genannten Versorgungsausgleiches durchführen will oder sich rechtzeitig darüber verständigt (siehe unten, Versorgungsausgleich).Vor der Scheidung erleben die Menschen in vielen Beziehungen eine anstrengende und belastende Auseinandersetzung mit ihren Ehepartnern. Wir versuchen, diese Belastung für Sie im eigentlichen Verfahren durch professionellen Umgang mit den Streitpunkten zu minimieren.
Die Scheidung einer Ehe wird in einem gerichtlichen Verfahren entschieden. Neben der rechtlichen Trennung der Eheleute muss vom Gericht grundsätzlich über den sogenannten Versorgungsausgleich (Rentenansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches) entschieden werden. Wenn sich die Eheleute nicht über die rechtlichen Fragen des Sorgerechts, Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung einigen können, können diese Fragen im gerichtlichen Verfahren mitentschieden werden.
Wenn Sie sich entschieden haben, die Scheidung durchzuführen, sollten Sie zunächst eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Bergedorf vereinbaren. Diesen Termin können die Eheleute bei einer beabsichtigten einvernehmlichen Scheidung auch gemeinsam wahrnehmen.
Wir weisen darauf hin, dass jeder Rechtsanwalt -auch als Fachanwalt für Familienrecht- nur eine Person in der Scheidung vertreten darf. Dem steht aber nicht entgegen, dass, wenn die Eheleute gemeinsam und ohne Streit auseinandergehen wollen, eine Beratung zur Scheidung, deren Folgen und kostengünstige Lösungsmöglichkeiten von beiden scheidungswilligen Eheleuten wahrgenommen wird.
Nicht für jede Ehe oder Partnerschaft ist die gesetzliche Regelung optimal ausgestaltet. Nur wenige Rechtsnormen des Familienrechts sind aber für jedermann bindend.
Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in rechtlichen Verfahren berät Sie Rechtsanwalt Westphalen über die Möglichkeiten, durch einen Ehevertrag vor oder nach Eheschließung rechtlich gestaltend für beide Partner eine gute und auch kostengünstige Regelung zu finden.
Verwandte schulden einander den lebensnotwendigen Unterhalt, wenn sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Dies gilt auch für Ehegatten in der Trennung, für eine angemessene Zeit nach der Scheidung, bei der Betreuung von minderjährigen Kinder und natürlich für minderjährige Kinder selbst
Wir berechnen für Sie Ihren angemessenen Unterhalt und sorgen bei Unterhaltsverweigerung durch ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht dafür, dass der geschuldete Unterhalt auch vollstreckbar wird.
Unterhalt für einen der Ehepartner kommt in Betracht bei
• vertraglicher Vereinbarung
• nach Trennung
• nach Scheidung
• Betreuung von minderjährigen Kindern
Wir berechnen, welcher Unterhalt Ihnen als Ehegattenunterhalt geschuldet ist bzw. welchen Unterhalt Sie zahlen müssen. Soweit möglich, schließen wir für Sie mit Ihrem Ehepartner darüber eine Vereinbarung, ohne dass ein Gericht angerufen werden muss oder sorgen für ein vollstreckbares Anerkenntnis.
Eltern müssen ihren minderjährigen Kindern und unter Umständen auch den volljährigen Kindern, Unterhalt leisten. Dieser Unterhalt kann in Natur, d.h. Wohnung, Kleidung und Essen, oder in Geld geleistet werden.
Wir beraten Sie, in welcher Form und in welcher Höhe Sie ihren Kindern Unterhalt leisten müssen.
Leben die Eltern getrennt und die Kinder bei einem der Eltern, so leistet der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt in Geld für das Kind. Die Höhe der geschuldeten Zahlung berechnet sich nach dem Einkommen des Elternteils und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, unter Berücksichtigung des Kindergeldes mindestens jedoch 267,00 € monatlich.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2020). Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an die sich die meisten Gerichte halten. Den genauen Unterhaltsbetrag, den Sie in Ihrem Fall leisten müssen oder den Ihr Kind erhält, berechnet Ihnen Rechtsanwalt Westphalen als Fachanwalt für Familienrecht.
Das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten und auch die Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle ändern sich nach den Bedürfnissen der Gesellschaft. Wenn eine solche Änderung vorliegt, überprüfen wir für Sie die richtige Höhe des gezahlten Kindesunterhaltes.
Wenn die Eheleute nicht in einem Ehevertrag eine andere Regelung gewählt haben, besteht für das Vermögen während der Ehezeit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet etwas vereinfacht, dass beide Eheleute ihr Anfangsvermögen auch während der Ehe und bei der Beendigung der Ehe behalten. Vermögenssteigerungen des Gutes des einen Ehegatten während der Ehe führen zu einem Zugewinn, der im Falle der Scheidung auszugleichen ist. Hierzu gehören auch die Wertsteigerungen etwaiger Immobilien, Aktienbesitzes oder eines Unternehmens.
Zum Anfangsvermögen gehört auch, was einer der Eheleute während der Ehe erbt.
Diese Zugewinngemeinschaft wird mit der Scheidung der Ehe oder einer entsprechenden Vereinbarung, die vor oder nach der Scheidung geschlossen wird, beendet. Wir beraten Sie hierzu zur Vermögensbewertung und zum richtigen Vorgehen, berechnen für Sie verlässlich Ihre Ansprüche aus der Zugewinngemeinschaft und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durch.
Im Versorgungsausgleich wird über Rentenansprüche, Lebensversicherungen und betriebliche Altersversorgung entschieden. Grundsätzlich gilt, dass alle erworbenen Anwartschaften für die Zeit der Ehe auf beide Ehepartner verteilt werden.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen das zu Ungerechtigkeiten führt. Das Gesetz gibt den Ehepartnern aber weitgehend das Recht, bei rechtzeitigem Handeln den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer längeren Unterhaltszahlung, als gesetzlich geschuldet oder der Übertragung von Vermögensgegenständen auf den einzelnen Ehepartner als Alleineigentum.
Rechtsanwalt Westphalen berät Sie in diesem Zusammenhang und bereitet eine auf Sie maßgeschneiderte vertragliche Lösung vor, wenn Sie sich für den Ausschluss des Versorgungsausgleiches entschließen.
Die gesetzliche Lösung im Familienrecht ist nur für die Standard-Familie eine rechtliche Rundumversorgung und führt nur dort zu einem gerechten Ergebnis. Sie geht von einer Familie aus, in der beide Eheleute etwa gleiche Verdienstchancen haben, gemeinsam zwei Kinder großziehen und über wenig oder gleiches Anfangsvermögen verfügen und auch wenig oder gleiches erben.
Wenn nur einer dieser Parameter deutlich vom Durchschnitt abweicht, kann das nach unserer Erfahrung zu einer Schieflage führen, die die Ehe in ihrer Existenz bedroht oder bei einem Scheitern der Ehe völlig ungerechte Ergebnisse zementiert. Dann eine gerichtliche Korrektur zu erreichen, ist kostenintensiv und mit einem hohen Prozessrisiko behaftet.
Wir raten deshalb allen Heiratswilligen, auf jeden Fall jedem, der in der Ehe eine erhebliche Erbschaft macht oder von Anfang an bereits ein großes Vermögen in die Ehe mitbringt, mit uns gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für ihn und sein Ehepartner zu suchen. Nach unserer eigenen Erfahrung kann das ein Baustein für eine erfolgreiche Ehe sein.
Leben die Kinder ausschließlich bei einem Elternteil, dann sind das Sorgerecht und der Umgang mit den Kindern des anderen Elternteils häufig problematisch.
Das Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Können die Eltern sich dabei aber in wesentlichen Fragen nicht einigen, kann das Sorgerecht auf eine Person übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil sich an der Sorgerechtsausübung nicht beteiligt.
Nach Gesetz und Rechtsprechung stehen die Kinder und deren geistiges und körperliches Wohl hinsichtlich des elterlichen Umgangsrechtes im Vordergrund. Die Rechtsprechung hat dazu anerkannt, dass alle Kinder grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, zu beiden Eltern Kontakt zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der versorgende Elternteil mit dem anderen Elternteil erhebliche Kommunikationsprobleme hat.
Dieser Grundsatz kollidiert also im Einzelfall mit den Interessen der Eltern. Hierbei im gemeinsamen Wirken von Eltern, Gericht, Jugendgerichtshilfe und Rechtsanwälten den Rechten der Kinder zur Durchsetzung zu verhelfen, gehört zu den vornehmsten Aufgaben von Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen. Wir unterstützen Sie dabei und sorgen dafür, dass Ihre persönliche Position den Gerichten klar wird.
Alle familienrechtlichen Streitigkeiten eignen sich für eine Problemlösung durch Mediation. Die Mediation ist eine relativ neue Methode der Rechtsfindung und Rechtsgestaltung, bei der es nicht so sehr darum geht, rechtliche Grundsatzpositionen auszutauschen, sondern eine gemeinsam beschlossene Lösung nach der Interessenlage zu fixieren oder das gelebte Verhalten an die wahren Interessen aller anzupassen.
Rechtsanwalt Westphalen begleitet Sie in der Mediation, in dem er mit Ihnen sämtliche Ergebnisse eines Gespräches mit einem Mediator durcharbeitet und Ihnen Anregungen Tipps gibt, wie Sie Ihre Interessenlage im nächsten Mediationstermin besser zur Geltung bringen können oder sich auch gegen Standardlösungen, die Ihren Interessen widersprechen, verteidigen.